Still ruht der See - über Wohnanlagen und die Verwendung von asbesthaltigen Materialien

11 September, 2020

Still ruht der See. Diese Aussage trifft auch häufiger in abgewandelter Form auf Zinshäuser und Wohnanlagen zu. Bauliche und vertragliche Inhalte, die vielfach jahrelang bedeutungslos vor sich hin schlummerten, werden während der sorgfältigen Prüfung im Verkaufsprozess manchmal urplötzlich zu Störfaktoren.

Eigentümern ist es nicht immer bewußt, dass bei der Errichtung ihres Zinshauses oder ihrer Wohnanlage auch asbesthaltige Materialien verwendet worden sind. Bis ungefähr zur Mitte der 70er Jahre war der Umgang mit asbesthaltigen Materialien in der Nachkriegszeit auf den Baustellen häufig alltägliche Praxis. Danach kam aber relativ zügig die Erkenntnis, dass asbesthaltige Baustoffe unter bestimmten Bedingungen für Menschen schädigend sein können. Heutzutage reagiert die Öffentlichkeit immer sensibler auf tatsächliche oder auch nur vermutete Belastungen durch die Verwendung derartiger Baustoffe.

Alleinig die Erwähnung des Wortes Asbest kann eine Verkaufsabwicklung nicht unerheblich beeinträchtigen. Hieraus können sich für den Verkäufer erhebliche Wertverluste ergeben. Häufiger ist das jedoch unberechtigt, wenn vordergründig diese Entwicklung nur auf rein psychologische Empfindungen basiert. In diesem Fall hilft nur absolute Transparenz, die Einschaltung einer gutachterlichen Stellungnahme, damit laienhafte Fehlinterpretationen umgehend unterbunden werden.

Ein Beispiel hierfür, häufiger wurden in Wohnungen asbesthaltige Fußbodenmaterialien beim Ausbau verwendet. Asbesthaltige Flexplatten und oftmals auch Kleber schlummern manchmal jahrzehntelang unter zahlreichen Oberbelegen. Die Situation wird erst dann akut, wenn sich nach einer langen Nutzungszeit Brüche in den Fußbodenplatten ergeben. In der Folge ist die notwendige Bindung der schädigenden Asbestfasern nicht mehr gegeben. In dieser Situation wird die Entsorgung bzw. Beseitigung der zerstörten Flexplatten zur Pflicht. Näheres ist in der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) geregelt. Solange die Platten bedeckt und gebunden sind, besteht hingegen keine Gefährdung und Veranlassung zur Entsorgung. 

Die Kosten für eine Entsorgung in einer durchschnittlichen 60 bis 70 m² großen Wohnung können ungefähr im mittleren bis oberen einstelligen Bereich liegen. Die fachgerechte Flexplattenentsorgung kann hier innerhalb eines  Arbeitstags durchgeführt werden. Der Aufwand präsentiert sich somit durchaus überschaubar.  

Fazit, entscheidend ist immer wo und in welcher Form Asbest in einer Immobilie verbaut wurde. Eine rechtzeitige sachkundige Analyse und Taxierung kann dazu beitragen, dass die Verbreitung übertriebener wertmindernder und schädigender Szenarien verhindert wird.

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen, kontaktieren Sie uns:
★ Wir freuen uns auf Ihre Nachricht