Der Alteigentümer hatte nach dem Krieg Behelfsbauten auf dem Grundstück errichtet. Das Grundstück wurde an den Eigentümer des unmittelbar benachbarten Einkaufszentrums veräußert. Der neue Besitzer erhält die Möglichkeit der Arrondierung und funktionellen Aufwertung seines Einkaufszentrums.